Die novaCapta Software & Consulting GmbH lizenziert die Software nur auf der Grundlage der nachstehend wiedergebenen Softwarelizenz-Bestimmungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor sie die Software installieren. Mit der Installation erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen einverstanden.
novaCapta Software & Consulting GmbH, Entwickler und gesetzlicher Eigentümer der Software, ihres Quellcodes und jeglicher Dokumentation zur Software.
Eine natürliche Person oder eine Organisation, die dieser Vereinbarung zustimmt. Bitte beachten Sie, dass die Lizenzbedingungen in dieser Vereinbarung bereits in der Testphase gelten, selbst wenn Sie noch keine Kaufentscheidung getroffen haben. Ausschlaggebend hierfür ist die Installation der Software.
Dieses Dokument, in dem novaCapta dem Lizenznehmer das nicht-exklusive und nicht übertragbare Recht zur ordentlichen Nutzung nach den Richtlinien von novaCapta einräumt.
Alle Software-Programme oder Programme in Form von Quellcode, die von novaCapta entwickelt worden sind oder von novaCapta vertrieben werden.
Anleitungen, Handbücher und andere Dokumente, die von novaCapta mit der Software geliefert werden oder auf einer der novaCapta-Webseiten frei zur Verfügung gestellt werden.
Die diesen Lizenzbestimmungen zugrunde liegende Software steht im Eigentum von novaCapta Technologies AG und ist durch nationale und internationale Urheberrechte und sonstige gewerblichen Schutzrechte geschützt. Falls es zusätzliche Lizenzbedingungen, die die Benutzung der Software regeln, gibt, werden diese auf einem separaten, schriftlichen Softwarevertrag aufgeführt, der durch die novaCapta Software & Consulting GmbH oder einen von ihr bevollmächtigten Dritten unterzeichnet sein muss. Sie werden auch Vertragsinhalt.
Sie (eine Gesellschaft oder natürliche Person) – nachstehend auch Lizenznehmer genannt - sind berechtigt, die Software in der erworbenen Anzahl von Lizenzen (die Anzahl der erworbenen Lizenzen ergibt sich aus der Rechnung oder der entsprechenden elektronischen Bestätigung) zu nutzen, sofern Sie die folgenden Bestimmungen einhalten. Ferner sind Sie berechtigt, von der Software eine (1) Sicherungskopie zu fertigen.
Der Erwerb je einer Lizenz berechtigt Sie, die Software auf je einer SharePoint-Webapplikation bzw. einem Server oder Arbeitsplatz zu installieren und einzusetzen. Der Lizenztyp ergibt sich aus der Rechnung oder der entsprechenden elektronischen Bestätigung.
Eine Lizenz für Clientsoftware darf nur auf einer Datenverarbeitungseinheit installiert werden welche nicht als Server verwendet wird. Die Software darf nicht auf einem Netzwerkserver installiert werden. Wird die Software in einem Netzwerk benutzt, so muss sichergestellt werden, dass für jede Datenverarbeitungseinheit, die über einen Serverzugang verfügt, eine Lizenz erworben wurde.
Die Verwendung der Symbole, die in die Software integriert sind, darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemäßen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Symbole ist ausdrücklich untersagt.
Ihren Software-Lizenzschlüssel dürfen Sie ohne die Zustimmung von novaCapta weder weitergeben noch weiterverkaufen.
Die Software oder Teile der Software dürfen weder kopiert, verändert, zurückübersetzt oder in andere Programme integriert werden ohne die ausdrückliche Zustimmung von novaCapta. Paragraph 69e UrhG bzw. die entsprechende Regelung der EG Richtlinie vom 14. Mai 1991 bleibt unberührt.
Für den Erwerb und die Verwendung der Software gilt die folgende Gewährleistung: novaCapta gewährleistet für sechzig (60) Tage ab Lieferung, dass (i) die Software im wesentlichen der geltenden Benutzerdokumentation entspricht und (ii) die Datenträger, auf denen die Software geliefert wird, sowie die Benutzerdokumentation (sofern vorhanden) frei von Material- und Fertigungsfehlern sind. Bei wesentlichen Fehlern wird Ihnen, nach Wahl der Betrag, den Sie für die Software bezahlt haben, ganz oder teilweise erstattet oder der fehlerhafte Gegenstand kostenlos ersetzt, vorausgesetzt, dass Sie diesen innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Lieferung an novaCapta zurückgeben. Wird Ihnen von novaCapta aufgrund der vorstehenden Regelung binnen angemessener Frist kein fehlerfreier Gegenstand zur Verfügung gestellt, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
novaCapta garantiert nicht, dass die Software Ihren Anforderungen entspricht oder dass sie ununterbrochen funktioniert oder dass die Software fehlerfrei ist. Die oben genannte Gewährleistung ist die ausschließliche Gewährleistung, die novaCapta gibt und ersetzt alle anderen Gewährleistungen – ob direkt oder impliziert – insbesondere die implizierten Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
Die Haftung von novaCapta ist auf solche Schäden beschränkt, die aufgrund grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhaltens oder aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten dieser Vereinbarung von novaCapta herbeigeführt werden. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch novaCapta nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von novaCapta auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
novaCapta haftet weiter nicht für Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind; insbesondere haftet novaCapta nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Lizenznehmers.
Eine Schadensersatzpflicht ist, soweit novaCapta Fahrlässigkeit zur Last liegt, auf die gezahlte Lizenzgebühr begrenzt.
Die Verantwortlichkeit und die Haftung von novaCapta für Software oder Systeme, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von novaCapta sowie für mit novaCapta verbundene Unternehmen.
Die Haftung wegen eventuell zugesicherter Eigenschaften und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Eine Haftung gemäß dieser Lizenzvereinbarung wird nur wirksam, wenn der Lizenznehmer die in der Installation vorgegebenen Produkte installiert hat und die entsprechenden Systemvoraussetzungen erfüllt sind.